Gebührenabrechnung für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Institute der Universität
Allgemeine Informationen
Die Höhe der Kosten ist in der Gebührenordnung der Universitätsbibliothek Greifswald festgelegt. Gebühren können in der Zentralen Universitätsbibliothek bar oder per Bankkarte bezahlt werden. In der Bereichsbibliothek ist nur Kartenzahlng möglich. Auf Wunsch werden für Wissenschaftler*innen ab der Höhe von 5 Euro Rechnungen erstellt. Die Rechnungen sind personengebunden.
Die Zahlungsaufforderungen/Rechnungen enthalten ein Kassenzeichen, das unbedingt bei Zahlungen anzugeben ist. Verwendet werden die üblichen Formulare.
Zur Vereinfachung werden Nachweise über die Art der entstandenen Gebühren den Rechnungen beigelegt.
Zur Kostenübernahme muss der*die einzelne Mitarbeiter*in sich an seine*ihre Kosten tragende Stelle (Institut/Lehrstuhl/Arbeitsgruppe) wenden und dort die Kostenübernahme einreichen. Eine Klärung vorab ist empfehlenswert.
Campuslieferdienst/Kopieraufträge
Für diese Dienstleistungen werden zur Zeit keine Gebühren berechnet.
Fernleihgebühren
Vor der Bestellung von Fernleihen muss das Fernleihkonto mit dem gewünschten Guthaben (Verrechnungseinheiten für die Fernleihbestellungen) aufgefüllt sein.
Die Verrechnungseinheiten für die Fernleihe können per Lieferschein oder per E-Mail an fernleiheuni-greifswaldde angefordert werden.
Die Rechnungslegung für die Lieferscheine oder E-Mail-Anforderungen erfolgt monatlich, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Verrechnungseinheiten auf dem Fernleihkonto.
Mahngebühren
Mahngebühren können bis zu einer Höhe von 50 Euro auf dem Benutzerkonto verbleiben. Sind bis zu dieser Höhe Gebühren angefallen bzw. sind die Gebühren älter als ein Jahr, wird eine Rechnung erstellt. Auf Wunsch kann auch früher eine Rechnung geltend gemacht werden.
Gebührenordnung
Zentrale Universitätsbibliothek
Information
Campus Beitzplatz
Postadresse:
Felix-Hausdorff-Straße 10
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1515
ubinfouni-greifswaldde