Mahnungen

Bei Überschreitung der Leihfrist werden je Mahnung und je entliehendes Medium Mahngebühren erhoben.

Studierende und Mitarbeitende der Universität Greifswald erhalten drei Tage vor Fristende und wissenschaftliche Beschäftigte der Universität Greifswald 14 Tage vor Fristende eine Rückgabeerinnerung an die Universitätsmailadresse.

Die erste Mahnung wird sofort nach Leihfristüberschreitung fällig. Vor dem Auslösen der zweiten oder dritten Mahnung besteht jeweils eine Frist von 14 Tagen.
Alle Nutzenden, die eine E-Mailadresse angegeben haben, erhalten die Mahnung per E-Mail.

Die Höhe der Mahngebühren ist in der Gebührenordnung festgelegt. Die Gebühren können an der Servicetheke der Zentralen Universitätsbibliothek bar oder mit Bankkarte bezahlt werden. In der Bereichsbibliothek ist nur Kartenzahlung möglich.

Hinweis

Ab der Forderungssumme von 9 Euro sind keine Transaktionen (Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung, …) mehr möglich. Das Ausleihkonto wird auch dann gesperrt, wenn die Gebühr älter als drei Monate ist.

Für wissenschaftliche Beschäftigte der Universität Greifswald gelten hier gesonderte Konditionen. Hier finden Sie Informationen für wissenschaftliche Beschäftigte.

Zentrale Universitätsbibliothek
Servicetheke

Felix-Hausdorff-Straße 10
17487 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1567
Telefax +49 3834 420 1510 
ausleiheuni-greifswaldde