Monografienfonds
1. Open-Access-Monografien aus DFG-Projekten
Für Open-Access-Monografien, die aus dem Kontext einer DFG-Förderung (Programme, Projekte, Konferenzen) entstehen, gibt es eine Förderung von jeweils maximal 5.000 Euro (Nettopreis: 4.201,68 Euro, dieser Betrag gilt auch für Auslandsrechnungen). Bitte reichen Sie die Rechnung über das Antragsformular ein.
Bei Publikationen, die aus einer DFG-Förderung hervorgehen, muss zwingend die DFG-Projektnummer im Funding Acknowledgement erwähnt werden (hiervon ist die Höhe der DFG-Förderung unseres OA-Publikationsfonds abhängig).
- nachweislich aus einem DFG-Projekt hervorgegangen
- Autor*in ist Mitglied der Universität Greifswald. Diese Zugehörigkeit muss in der Publikation ersichtlich sein.
- Gefördert werden bislang unveröffentlichte Open-Access-Monografien und -Sammelbände, die sofort nach Erscheinen frei zugänglich sind.
- Förderung von jeweils maximal 5.000 Euro (Nettopreis: 4.201,68 Euro; dieser Betrag gilt auch für Auslandsrechnungen)
- ein fachlich anerkanntes Qualitätsüberprüfungsverfahren
- CC-Lizenz, CC-BY oder CC-BY-SA empfohlen, auch CC-BY-ND ist möglich
- Die Publikation wird unter einer dauerhaften Adresse (DOI oder URN) veröffentlicht.
- Die geförderte Publikation wird zusätzlich auf dem Publikationsserver der Universität Greifswald abgelegt.
- Die durch den Verlag in Rechnung gestellten Open-Access-Publikationsgebühren müssen auf einer für die Universität transparenten, nachvollziehbaren Kalkulation basieren.
- Gefördert werden ausschließlich Open-Access-Kosten, eine Förderung von Druckkosten ist nicht möglich.
Eine Übersicht über geförderte Bücher erhalten Sie hier.
2. Open-Access-Monografien (ohne DFG-Förderung)
Die Universität Greifswald stellt Ihren Angehörigen zusätzlich Fördermittel zur Finanzierung von Open-Access-Monografien und -Sammelbänden zur Verfügung. Hier sind für 2026 20.000 Euro eingestellt.
- Die geplante Monografie ist nicht aus einem DFG-geförderten Projekt entstanden (siehe oben).
- Die Publikationsgebühr kann nicht aus anderweitigen Drittmitteln getragen werden.
- Antragssteller*in ist Mitglied der Universität Greifswald. Diese Zugehörigkeit muss in der Publikation ersichtlich sein.
- Gefördert werden ausschließlich Arbeiten, die im Kontext der Universität Greifswald entstanden sind.
- Gefördert werden bislang unveröffentlichte Open-Access-Monografien und -Sammelbände, die sofort nach Erscheinen frei zugänglich sind.
- Bei Sammelbänden gilt, dass sie unter der Herausgeberschaft von Mitgliedern der Universität Greifswald entstanden sein müssen.
- Förderhöchstgrenze: Monografien: 5.000 Euro inkl. MwSt., d. h. Nettopreis 4.201,68 Euro, Beiträge in Sammelbänden: 2.000 Euro inkl. MwSt., d. h. Nettopreis 1.680,67 Euro; diese Beträge gelten auch für Auslandsrechnungen; kann anteilig erfolgen
- Die durch den Verlag in Rechnung gestellten Open-Access-Publikationsgebühren müssen auf einer für die Universität transparenten, nachvollziehbaren Kalkulation basieren.
- Gefördert werden ausschließlich Open-Access-Kosten, eine Förderung von Druckkosten ist nicht möglich.
- Zur wissenschaftlichen Qualitätssicherung wird ein Peer-review- bzw. Begutachtungsverfahren eingesetzt, das den fachüblichen Standards entspricht.
- Der Verlag sollte im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet bzw. Mitglied in der Open Access Scholary Publishers Association (OASPA) sein.
- Gefördert werden wissenschaftliche Publikationen, die unter einer Creative-Commons-Lizenz erscheinen (bevorzugt CC BY).
- Die Publikation wird unter einer dauerhaften Adresse (DOI oder URN) veröffentlicht.
- Bei Übernahme der Kosten muss ein Hinweis auf diese Förderung in der Monografie erfolgen.
- Formulierungsbeispiel deutsch: „Die Open-Access-Publikation wurde durch die Universität Greifswald gefördert.“
- Formulierungsbeispiel englisch: „We acknowledge support for the open access publication from the University of Greifswald.“
- Die geförderte Publikation wird zusätzlich in dem Publikationsserver der Universität Greifswald abgelegt.
- Die Publikation einer Dissertation wird gefördert, wenn es sich bei der Gesamtnote um eine der beiden im Fach gängigen Bestnoten handelt. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Note beizufügen.
- Alternative Open-Access-Publikationsmodelle (anstatt Book Processing Charges) sind ausdrücklich erwünscht und werden bei der Förderung bevorzugt.
Jedem Antrag beizufügen:
- Transparente Aufstellung der Kosten, in dem die OA-Kosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt sind
- Eine Zusammenfassung oder ein Exposé der Publikation (i.d.R. 1–2 Seiten)
Zusätzlich bei Dissertationen:
- Ein Nachweis über die Gesamtnote
Zusätzlich bei Sammelbänden:
- Eine Übersicht der Beiträge sowie Hinweise über den Publikationskontext und die Auswahl der Beiträge
Eine Antragsstellung kann erfolgen, sobald Sie Verhandlungen mit dem Verlag aufgenommen haben.
Die Entscheidung über eine Förderung trifft die UB zusammen mit der OA-Steuerungsgruppe der Universität Greifswald auf Grundlage der Förderkriterien in Reihenfolge des Eingangs. Wissenschaftler*innen in den Qualifikationsstufen, besonderes Engagement an der Fakultät und alternative OA-Publikationsmodelle (anstatt BPC) werden dabei bevorzugt.
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie in der Regel innerhalb von vier Wochen eine Antwort.
Bitte geben Sie beim Verlag folgende Rechnungsadresse an:
Universität Greifswald
Bibliothek
Open Access Team
17487 Greifswald
Bei Auslandsrechnungen muss zusätzlich die Umsatzsteueridentifikationsnummer (VAT) der Universität Greifswald (VAT: DE 137 584 813) sowie die VAT-Nr. des Verlags angegeben werden. Der Rechnungsbetrag muss dann als Nettobetrag ausgewiesen sein.
Eine Übersicht über geförderte Bücher bzw. Buchkapitel erhalten Sie hier.
Die Förderkriterien für den Monografienfonds sind dynamisch und werden regelmäßig erweitert und angepasst, um auf aktuelle Entwicklungen schnell und angemessen reagieren zu können. Es gelten die Förderkriterien am Tag der Antragstellung. – Stand: 26.08.2024
