Gesetz- und Verordnungsblatt für M-V 11.08.2020: Auflagen für Bibliotheken und Archive
Ab dem 10.07.2020 ist die Verordnung der Landesregierung zur Corona-Lockerung-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung in Kraft. GS Meckl.Vorp. Gl.-Nr. B 2126 - 13 - 20, Anlage 9 ab S. 672.
Für die Besucherinnen und Besucher der Universitätsbibliothek Greifswald gelten ab sofort unter anderem folgende Regelungen:
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.
- Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Daten von Besucher*innen zum Aufenthalt in der Universitätsbibliothek erfasst werden. Studierende und Mitarbeiter*innen der Hochschule melden sich mit Studierendenausweis bzw. Mitarbeiterausweis im Eingangsbereich an. Dafür muss im Selbstbedienungportal bzw. in der Accountverwaltung eine private Telefonnummer eingetragen sein. Alle anderen Besucher*innen füllen einen Datenerfassungsbogen aus, der nach dem Betreten des Hauses beim Wachdienst abzugeben ist.
Weitere Informationen: